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   BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02   

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https://dejure.org/2003,31033
BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02 (https://dejure.org/2003,31033)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2003 - 2 BN 1.02 (https://dejure.org/2003,31033)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 2 BN 1.02 (https://dejure.org/2003,31033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Beamten - Vereinbarkeit mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums bzw. dem Gebot der angemessenen Alimentierung - Benachteiligung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02
    Die als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig aufgeworfenen Fragen zur ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Beamten sind durch das der Antragstellerin bekannte Urteil des Senats vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - (NVwZ 2003, 617 = DVBl 2003, 613; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) geklärt.

    Die sich allein stellende Frage, ob die gleich hohe Aufstockung des Stundendeputats bei voll- und bei teilzeitbeschäftigten Lehrern gerechtfertigt ist, wenn nur so der gegenwärtige, länger andauernde, aber vorübergehende Bedarf an zusätzlichen Lehrerarbeitsstunden gedeckt werden kann, ist ebenfalls durch das Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 2 CN 1.01 - geklärt.

    Diese dem erstinstanzlichen Urteil ebenso wie dem Urteil des Senats vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - zu Grunde liegende Rechtsauffassung weicht nicht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab.

    Das verpflichtende Arbeitszeitkonto ist keine Form von Mehrarbeit im Sinne des § 44 BRRG, sondern eine unregelmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit durch die Festlegung von Phasen unterschiedlich langer Wochenarbeitszeit (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - UA S. 9).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02
    Die geltend gemachte Divergenz zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - (BVerfGE 72, 200) besteht ebenfalls nicht.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof das Fehlen eines schützenswerten Vertrauens in den Fortbestand der Rechtslage als ausreichende Rechtfertigung für die Durchbrechung des Rückwirkungsverbots angenommen und diesen Gesichtspunkt nicht wieder unter Heranziehung der weiteren verfassungsgerichtlichen Aussage, wonach die Durchbrechung des Rückwirkungsverbots "nicht zu Ergebnissen führen (darf), die den grundrechtlichen Schutz der Lebenssachverhalte verletzen, welche von dem Eingriff ... betroffen sind" (Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - a.a.O. S. 258), unangewendet gelassen hat, stellt dies keine Divergenz zu der genannten verfassungsgerichtlichen Entscheidung dar.

  • VGH Bayern, 20.09.2000 - 3 N 99.2335
    Auszug aus BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02
    Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2000 - 3 N 99.2335 - war eine unklare Rechtslage, insbesondere in Bezug auf die im vorausgegangen Schuljahr 1999/2000 von den meisten Lehrern tatsächlich geleisteten zusätzlichen Unterrichtsstunden, entstanden.

    Die Schaffung klarer Rechtsverhältnisse hinsichtlich der von den Lehrern in der Vergangenheit bereits geleisteten Zusatzstunde bewirkte keine Verletzung der nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2000 - 3 N 99.2335 - durch Art. 20 Abs. 3 GG geschützten Freiheit der Lehrer, nur durch eine Rechtsnorm zu einer zusätzlichen Unterrichtsstunde während der "Ansparphase" herangezogen zu werden.

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02
    Nach dieser ist bei der rechtlichen Ordnung von massenhaft vorkommenden Vorgängen eine Typisierung zulässig, die nicht jede gebotene Differenzierung aufgreift, sofern die aus ihr resultierende Ungerechtigkeit sich nur unter Schwierigkeiten vermeiden lässt und der in ihr liegende Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 45, 376 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96

    Zu beamtenrechtlichen Stellenzulagen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2003 - 2 BN 1.02
    Daraus ergibt sich auch, dass das Berufungsgericht nicht von der in der Beschwerde zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgewichen ist, wonach es zur Angemessenheit der Besoldung gehört, dass diese "dem Dienstrang, der Verantwortung des Amtes, der Bedeutung des Berufsbeamtentums, den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sowie dem allgemeinen Lebensstandard entspricht" (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1457/96 - DVBl 2001, 719 m.w.N.).
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